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Öffentliche Versteigerung von verpfändeten Unternehmensanteilen
Die Verwertung erfolgt am 01.03.2021 nach § 1273 BGB Pfandrecht.
Im Namen und im Auftrag der Berechtigten wird am Montag, den 01. März 2021 um 14:00 Uhr (MEZ) in den Geschäftsräumen der Anwaltskanzlei Ligant Rechtsanwälte und Notar, Kurfürstendamm 136, 10711 Berlin der Verkauf von
20.000 verpfändeten GmbH-Anteilen der Best Homes Projekt GmbH, eingetragen im Handelsregister HRB 27564 P des AG Potsdam
im Wege der öffentlicher Versteigerung gemäß § 1273 BGB durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer Herrn Eberhard Ostermayer bewirkt. Gebote sind auf sämtliche Geschäftsanteile abzugeben.
Alle Informationen, Konditionen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Versteigerung sind auf der Website unter Versteigerungstermine auf www.deutsche-pfandverwertung.de einzusehen. Die Entgegennahme der Gebote erfolgt telefonisch, schriftlich oder Live Online.
Die Versteigerung findet aufgrund der SARS-Covid19-Regelungen als Online-Versteigerung statt. Ein Link zum virtuellen Datenraum (Versteigerungsgut) wird nach Übersendung einer Vertraulichkeitserklärung übermittelt.Konditionen der Pfandrechtsverwertung
Die Pfandrechtsversteigerung ist ein hoheitlicher Akt und wird aufgrund eines vertraglichen Pfandrechts durchgeführt. Der Zuschlag erfolgt zum Höchstgebot. Jedermann kann sich an der öffentlichen Versteigerung beteiligen und mitbieten. Voraussetzung ist, dass man sich zur Versteigerung unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments online registrieren lässt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro in bar vor Beginn der Versteigerung am Versteigerungstag hinterlegt hat. Aufgrund einer Verfügung von höherer Hand und auf Anordnung der aufsichtsführenden Behörden dürfen während der Dauer der Corona-Pandemie Gebote zu öffentlichen Versteigerungen nur online, telefonisch oder schriftlich abgegeben werden. Abgabe von online-Geboten ist über Ostermayer & Dr. Gold GbR Online: http://www.versteigerungen-deutsche-pfandverwertung.de. Ein persönlicher Besuch des Versteigerungsorts ist derzeit nicht möglich. Der Zuschlag erfolgt zwanzig Sekunden, nachdem keine höheren Gebote eingegangen sind gemäß § 156 BGB gegen Höchstgebot.Nicht nur Sachen – auch Rechte können versteigert werden
Was viele nicht wissen: Mit dem gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrecht haben Kreditinstitute, Unternehmen aus der Finanzbranche und Kaufleute ein wirkungsvolles Instrument, um bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig Forderungen zu realisieren. Das gilt sowohl für Sachen aller Art als auch für Kaduzierungen, in Pfand genommene Unternehmensanteile, Wertpapiere oder Patente. Die Durchführung der Verwertung übernimmt der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer (gemäß § 1235 BGB).Alle Indikatoren weisen auf eine Rezession hin. Eine tiefgreifende Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft zeichnet sich ab. „Zombie-Unternehmen“ werden aus dem Markt ausscheiden, was allerdings auch bedeutet, dass Zahlungsausfälle zunehmen werden. Hierauf vorbereitet zu sein, ist für jeden Unternehmer das Gebot der Stunde.Beispiele gibt es leider genügend, und wenn die Zahlungseingänge fehlen, kann manchen Gläubigern schnell die Luft ausgehen.
Experten erreichen bestmögliche Verwertungserträge
Die gute Nachricht ist: Die hier angesprochenen Wirtschaftszweige sind bei der Forderungsrealisierung privilegiert. Das deutsche Recht ermöglicht eine effiziente Lösung des Problems: die Anwendung der gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechte. Viele Unternehmer oder Vermieter, die mit Zahlungsausfällen zu kämpfen haben, kennen oft nicht die Vorteile, die ihnen die Umsetzung ihrer Pfandrechte bietet. In über sechzig Paragraphen des BGB, HGB, AktG und GmbHG bietet die Anwendung des Pfandrechts Lösungsmöglichkeiten. Bei Zahlungsverzug tritt das Verwertungsrecht für in Pfand genommene Sachen oder Rechte durch Gesetz oder Vertrag in Kraft. Das vermeidet langwierige Gerichts- und Vollstreckungsverfahren. Beim Forderungsmanagement sollte an erster Stelle die konsequente Anwendung der Pfandrechte stehen. So ergibt sich auch die Chance auf Streitwertminderung, was zusätzlich von Vorteil ist.
Pfandrechtsverwertungen sind das Spezialgebiet der allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer. Als praxiserfahrene, gut vernetzte Experten arbeiten sie schnell und effizient. Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung und die GVGA für Gerichtsvollzieher sind für öffentlich bestellte Versteigerer, die nach BGB und HGB arbeiten, nicht einschlägig, denn der Gesetzgeber beabsichtigt eine kaufmännisch flexiblere und effizientere Gestaltung des Verwertungsverfahrens.
Leistungsgestörte Verträge haben meistens ökonomische Gründe. Es ist deshalb sinnvoll, eine kaufmännische Lösung herbeizuführen. Der berechtigte Versteigerer ist hierzu in seiner Eigenschaft als selbstständig tätiger Kaufmann prädestiniert. Dessen Tätigkeit ist nicht die Vollstreckung, sondern die Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen Gläubiger und Schuldner. Im deutschen Rechtssystem stellt der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer diejenige Institution dar, die bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig eine Lösung für alle Partien herbeizuführen hat: unabhängig, sozialverträglich und fair.Ressourcen schonen trotz Zahlungsausfall
Jedes Produkt ist etwas wert, hat Arbeitszeit, Energie und Ressourcen verbraucht. Diesen Wert gilt es zu erhalten. Der Deutschen Pfandverwertung ist deshalb ein bewusster Umgang mit bereits vorhandenen Werten und Anlagen besonders wichtig. Die Experten der Deutschen Pfandverwertung informieren daher über die Möglichkeiten der Weiterverwendung von Produktionsgütern. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Verlängerung der ökologischen Wertschöpfungskette und damit zur nachhaltigen Ressourcenschonung. Dabei setzen sie sich motiviert für die Ziele ihrer Kunden ein und realisieren jeweils eine effiziente, kostenbewusste Verwertungsstrategie, die strikt und regelgetreu umgesetzt wird. Ermöglicht wird das durch die Unabhängigkeit der Experten, die als öffentlich bestellte Versteigerer vereidigt sind. Diese Klarheit schützt vor Interessenkonflikten und ist somit eine echte Hilfe im Notfall.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Herr Eberhard Ostermayer
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschlandfon ..: 0802790809928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.deDEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als ein spezialisierter deutscher Dienstleister für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten deutschlandweit tätig. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.Pressekontakt:
Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszellfon ..: 09802790989933
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : dr.gold@deutsche-pfandverwertung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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