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Standard Vape-Aktionäre stimmen Übernahme zu
Locust Valley, NY / Accesswire / 15. März 2021 / Standard Vape Corporation (OTC PINK:SVAP); (das Unternehmen oder SVAP) gab heute bekannt, dass 76,3 % der Aktionäre von Standard Vape Corporation für die Übernahme der beiden Tochtergesellschaften der FF24 Holding AG gestimmt haben. Der Vollzug der Transaktion mit der Fast Finance 24 Holding AG (FF24 Holding) steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Änderungen der Eigentumsverhältnisse an den Aktien der beiden deutschen Unternehmen beim Amtsgericht (Amtsgericht) in Deutschland, was voraussichtlich etwa zwei Wochen dauern wird.
Bei den beiden Tochtergesellschaften der FF24 Holding handelt es sich um private Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die nach deutschem Recht organisiert und im FinTech-Bereich tätig sind: FF24 Merchant Services GmbH (ff24payments.com) und FF24 Ventures GmbH (ff24pay.com). Weitere Informationen zu den Unternehmen, die von SVAP übernommen werden, finden Sie unten.
Die Transaktion soll durch einen Aktientausch von 100.000 SVAP-Vorzugsaktien der Klasse D gegen 100 % des ausgegebenen Aktienkapitals jedes deutschen Unternehmens vollzogen werden. Als Teil der Transaktion wird sich SVAP von der Nano Vape Corporation trennen, indem es die Transaktion mit den ursprünglichen Nano Vape-Aktionären rückgängig macht und den Geschäftsbereich und die Verbindlichkeiten an die ursprünglichen Verkäufer dieses Unternehmens zurückgibt. Alle verbleibenden SVAP-Vorzugsaktien der Serie A werden in Stammaktien umgewandelt, wobei neunzig Prozent der daraus resultierenden umgewandelten Aktien, einschließlich aller Stammaktien, die aus früheren Umwandlungen der Serie A resultieren, annulliert werden, sodass den Inhabern der Vorzugsaktien der Serie A zehn Prozent ihres ursprünglichen Besitzes oder 61.490.000 Stammaktien verbleiben, während 562.500.000 Aktien oder Aktien, die aufgrund der Annullierung der Serie A ausgegeben werden könnten, verbleiben. Die Transaktion sieht vor, dass die Aktien, die aus der Umwandlung der Serie A und früheren Umwandlungen resultieren, einer 90-tägigen Sperrfrist und einer anschließenden 12-monatigen Auslaufvereinbarung unterliegen. Nach der Umwandlung und Annullierung wird die einzige ausstehende Vorzugsserie die Serie D sein, die an die FF24 Holding AG als Gegenleistung für die beiden deutschen Tochtergesellschaften ausgegeben wurde. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft von SVAP, Neo Virucide, Inc. wird an die zum 5. März 2021 eingetragenen Aktionäre ausgegliedert, so dass die SVAP-Aktionäre Anteile an den neu konsolidierten, fortbestehenden FinTech-Geschäftsbereichen des Unternehmens halten.
Das Unternehmen beabsichtigt, nach Abschluss der Transaktion eine Namensänderung bekannt zu geben, um die neue Geschäftsausrichtung besser widerzuspiegeln. Herr John Fruhmann und Herr Dr. M. Ehrlich werden aus dem Vorstand von SVAP ausscheiden und Herr Andreas Garke, Chief Executive Officer und Mitgründer der FF24 Holding, wird zum neuen President und Herr Armin Dartsch, Vorsitzender des Aufsichtsrats der FF24 Holding, zum Direktor und Company Secretary ernannt.
Über FF24 Holding:
Die FF24 Holding ist eine in Berlin (Deutschland) ansässige Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in der Uhlandstraße 165/166, Berlin 10719, Deutschland. FF24 Holding investiert hauptsächlich in europäische Internetunternehmen. Typischerweise konzentriert sich FF24 auf die Segmente Finanztechnologie, Marketing, Kommunikation und IT.
Über ff24payments.com:
ff24payments.com bietet innovative Inkasso- und Zahlungsabwicklungslösungen, unter anderem für einmalige Käufe und wiederkehrende Abonnements, für große und kleine Online-Händler und für Betreiber der wachsenden Zahl von Websites, die ihre Einnahmen aus dem so genannten Freemium-Abonnementmodell beziehen.
Über ff24pay.com:
Making banking instant and mobile [Wir machen Banking einfach und mobil]
ff24pay.com bietet Bank- und Sofortüberweisungslösungen für ein breites Spektrum der wichtigsten konvertierbaren Währungen der Welt an. Die ursprüngliche Zielgruppe von ff24pay.com sind Privatpersonen und KMU, die als Basiswährung entweder den Euro (EUR; ) oder das Pfund Sterling (GBP; £) verwenden. Die Gesamtbevölkerung der 19 Länder der Eurozone, die EUR verwenden, beträgt 340 Millionen Menschen und GBP ist die alltägliche Rechnungseinheit für 67 Millionen Menschen.
In den Zielregionen von ff24pay.com können derzeit leicht zugängliche Apps für Android und iPhone aus den App-Stores der Mobilfunkteilnehmer heruntergeladen werden; Desktop- und Laptop-Versionen der Apps, die den Bedürfnissen von KMU-Geschäftsanwendern besser entsprechen könnten, sind ebenfalls herunterladbar.
Rechtlicher Hinweis
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Abschnitt 27a des Securities Act von 1933 in der gültigen Fassung und Abschnitt 21e des Securities and Exchange Act von 1934 in der gültigen Fassung. Diese Aussagen beinhalten die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen des Unternehmens und seines Managementteams. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Prognosen zu Ereignissen, Umsätzen, Einkommen, zukünftiger Wirtschaftlichkeit, Forschung, Entwicklung, Neuformulierung, Produktleistung oder Plänen und Zielen des Managements für die zukünftige Betriebstätigkeit. Es besteht die Möglichkeit, dass einige oder alle Ereignisse oder Ergebnisse, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwartet werden, nicht eintreten. Potenzielle Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen sind und Risiken und Ungewissheiten unterworfen sind, und dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedener Faktoren wesentlich von denen abweichen können, die in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert wurden. Die Umsetzung der hier beschriebenen Strategie ist in erheblichem Maße von zahlreichen Faktoren abhängig, von denen viele nicht im Einflussbereich des Managements liegen.Ansprechpartner
Keith, Bayley, Rogers & Co. Limited*
Graham Atthill-Beck,
Director, Corporate Finance
+44 7506 43 41 07 / Graham.Atthill-Beck@kbrl.co.uk* Keith, Bayley, Rogers & Co. Limited vermittelte als Makler zu den oben beschriebenen Aktientauschvereinbarungen zwischen Standard Vape Corporation und Fast Finance 24 Holding AG.
Keith, Bayley, Rogers & Co. Limited ist Mitglied der London Stock Exchange und Mitglied der Aquis Exchange – AQSE. Sie ist von der Financial Conduct Authority des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland autorisiert und reguliert.QUELLE: Standard Vape Corp.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Standard Vape Corporation
John Fruhmann
480 Forest Avenue, Unit 507
NY 11560 Locust Valley
USAemail : john.fruhmann@standard-vape.com
Pressekontakt:
Standard Vape Corporation
John Fruhmann
480 Forest Avenue, Unit 507
NY 11560 Locust Valleyemail : john.fruhmann@standard-vape.com
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