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Sibanye-Stillwater veröffentlicht seine Jahresberichte, Bekanntmachung der Hauptversammlung und das No Change Statement
Johannesburg, 22. April 2021. Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW – www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) freut sich mitzuteilen, dass der Integrierte Bericht 2020, der Jahresfinanzbericht, der Jahresabschluss des Unternehmens, die Beilage zu den Mineralressourcen und Mineralreserven, die Ankündigung der Jahreshauptversammlung (AGM) einschließlich des zusammengefassten Finanzberichts sowie weitere relevante ergänzende Unterlagen auf der Website reports.sibanyestillwater.com/2020/ veröffentlicht wurden.
Der zusammengefasste Finanzbericht einschließlich der Einberufung der Hauptversammlung (NOM) an die Aktionäre wird heute verschickt. Die Abstimmungsmodalitäten für die Hauptversammlung sind unten aufgeführt.
Der Abschlussprüfer des Konzerns, Ernst & Young Inc. hat den Konzern- und den Einzelabschluss 2020 geprüft. Seine uneingeschränkten Bestätigungsvermerke, einschließlich der Angaben zu den wichtigsten Prüfungssachverhalten, liegen zusammen mit dem zugrunde liegenden Konzern- und Einzelabschluss 2020 am Sitz des Konzerns zur Einsichtnahme aus. Die zuvor in dem geprüften verkürzten vorläufigen Konzernabschluss, der am 18. Februar 2021 veröffentlicht wurde, veröffentlichten Informationen haben sich nicht geändert.
Alle Dokumente, auf die in dieser Mitteilung verwiesen wird, sind unter www.sibanyestillwater.com/news-investors/reports/annual/2020/ verfügbar.
Der Konzern wird außerdem im Laufe des Tages seinen Jahresbericht auf Formular 20-F für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission einreichen.
Einberufung der Jahreshauptversammlung
Die Hauptversammlung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr wird am 25. Mai 2021 um 09:00 Uhr (CAT) vollständig über elektronische Kommunikation (virtuell) abgehalten. Die Hauptversammlung wird die in der NOM genannten Geschäfte abwickeln. Eine Kopie der NOM finden Sie unter: www.sibanyestillwater.com/news-investors/reports/annual/
Sibanye-Stillwater-Aktionäre, die elektronisch an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder abstimmen möchten, müssen das der NOM beigefügte Antragsformular für die elektronische Teilnahme ausfüllen und so bald wie möglich, spätestens jedoch bis Freitag, den 21. Mai 2021, 9.00 Uhr, per E-Mail an Computershare unter proxy@computershare.co.za senden oder sich so bald wie möglich auf www.smartagm.co.za registrieren, in jedem Fall aber bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021, 9.00 Uhr.
Die Jahreshauptversammlung wird virtuell und nicht persönlich abgehalten, da die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie andauern und die Notwendigkeit besteht, gesundheitliche Distanzierungsgebote und Einschränkungen bei Versammlungen und Bewegungen zu beachten.
Die eingerichteten elektronischen Versammlungseinrichtungen werden es allen Teilnehmern an der Hauptversammlung ermöglichen, gleichzeitig und ohne Vermittler zu kommunizieren und angemessen effektiv an der Versammlung teilzunehmen. Die elektronische Abstimmung wird daher die einzige Methode sein, die den Sibanye-Stillwater-Aktionären zur Verfügung steht, um auf der Hauptversammlung abzustimmen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Teilnehmer der Hauptversammlung (einschließlich der Bevollmächtigten) gemäß Abschnitt 63(1) des Companies Act, 71 von 2008, ausweisen müssen, bevor sie zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Stimmabgabe berechtigt sind, wie in der NOM näher beschrieben. Zu den akzeptierten Ausweisformen gehören beglaubigte Kopien gültiger Ausweispapiere, Führerscheine und Reisepässe.
Im Sinne von Abschnitt 59(1)(a) und (b) des Gesetzes ist der Stichtag für die Bestimmung, welche Aktionäre berechtigt sind:
– die Einberufung der Hauptversammlung zu erhalten (für die Einberufung der Hauptversammlung ist die Eintragung im Wertpapierregister der Gesellschaft erforderlich), war Freitag, der 16. April 2021
– Das Datum, an dem ein Aktionär im Wertpapierregister der Gesellschaft eingetragen sein muss, um an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, ist Freitag, der 14. Mai 2021. Der letzte Handelstag, um stimmberechtigt zu sein, ist Dienstag, der 11. Mai 2021Kontakt für Investor Relations:
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
James Wellsted
Leiter der Abteilung Investor Relations
Tel: +27 (0) 83 453 4014
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited
Website: www.sibanyestillwater.comIn Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.chVORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN
Die Informationen in dieser Mitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe Harbour“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich, unter anderem, derjenigen, die sich auf die Finanzlage von Sibanye-Stillwater Limited („Sibanye-Stillwater“ oder der „Konzern“), Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des Senior Managements und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln und beinhalten eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen suggeriert werden. Infolgedessen sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in dieser Mitteilung dargelegten, betrachtet werden.
Alle Aussagen in dieser Mitteilung, die nicht auf historischen Fakten beruhen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. In zukunftsgerichteten Aussagen werden auch häufig Wörter wie „werden“, „prognostizieren“, „potenziell“, „schätzen“, „erwarten“, „planen“, „vorhersehen“ und Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen, und sollten im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss genannten, betrachtet werden. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sie kein unangemessenes Vertrauen in solche Aussagen setzen sollten.
Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater wesentlich von den Schätzungen oder Prognosen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören, ohne Einschränkung, die künftige Finanzlage von Sibanye-Stillwater, Pläne, Strategien, Ziele, Investitionsausgaben, projizierte Kosten und erwartete Kosteneinsparungen, Finanzierungspläne, die Verschuldungsposition und die Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren; die wirtschaftlichen, geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in Südafrika, Simbabwe, den Vereinigten Staaten und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu erhalten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, Kredit- und andere Auflagen und Beschränkungen einzuhalten und Schwierigkeiten bei der Erlangung zusätzlicher Finanzierungen oder Refinanzierungen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Anleihen zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die Sibanye-Stillwaters Schätzung der aktuellen Mineralreserven zugrunde liegen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, alle laufenden oder zukünftigen Akquisitionen abzuschließen; der Erfolg von Sibanye-Stillwaters Geschäftsstrategie und ihrer Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen zu erfüllen, die von ihr verlangen, auf eine Weise zu arbeiten, die den betroffenen Gemeinden einen progressiven Nutzen bringt; Änderungen des Marktpreises von Gold und PGMs; das Auftreten von Gefahren, die mit dem Unter- und Übertagebergbau verbunden sind; jede weitere Herabstufung des südafrikanischen Kreditratings; eine Anfechtung des Eigentumsrechts an einem der Grundstücke von Sibanye-Stillwater durch Landanwärter gemäß Restitutions- und anderen Gesetzen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Strategie und jegliche Änderungen daran umzusetzen; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskämpfen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und der Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen bei der Auferlegung von behördlichen Kosten und relevanten Regierungsvorschriften, insbesondere Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die Wasser, Bergbau, Mineralienrechte und Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich deren möglicherweise strittiger Auslegung; das Ergebnis und die Folgen möglicher oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsfragen; die Konzentration aller Endveredelungsaktivitäten und eines großen Teils von Sibanye-Stillwaters PGM-Verkäufen aus der Minenproduktion in den Vereinigten Staaten bei einem Unternehmen; die Identifizierung einer wesentlichen Schwachstelle in der Offenlegung und den internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung; die Auswirkung der US-Steuerreformgesetzgebung auf Sibanye-Stillwater und ihre Tochtergesellschaften; die Auswirkung der südafrikanischen Devisenkontrollbestimmungen auf die finanzielle Flexibilität von Sibanye-Stillwater; die Tätigkeit in neuen geografischen Gebieten und regulatorischen Umgebungen, in denen Sibanye-Stillwater bisher keine Erfahrung hatte; Unterbrechungen der Stromversorgung, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Engpässe in der Versorgungskette und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; die regionale Konzentration der Betriebe von Sibanye-Stillwater; Schwankungen der Wechselkurse, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten von vorübergehenden Stilllegungen von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanten Wartungsarbeiten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, leitende Angestellte oder ausreichend technisch qualifizierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie die Fähigkeit, eine ausreichende Repräsentation von historisch benachteiligten Südafrikanern in ihren Führungspositionen zu erreichen; Ausfall von Sibanye-Stillwaters Informationstechnologie- und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit von Sibanye-Stillwaters Versicherungsschutz; soziale Unruhen, Krankheiten oder natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger der in Südafrika ansässigen Betriebe von Sibanye-Stillwater; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten, wie z. B. des Coronavirus (COVID-19). Weitere Einzelheiten zu potenziellen Risiken und Ungewissheiten, die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben, einschließlich des Integrierten Geschäftsberichts 2020 und des Jahresberichts auf Formular 20-F für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten (außer in dem Maße, in dem dies gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden nicht von den externen Wirtschaftsprüfern des Konzerns geprüft oder berichtet.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Sibanye Stillwater
Jochen Staiger
1 Hospital Street
1780 Westonaria, Libanon
Südafrikaemail : info@resource-capital.ch
Pressekontakt:
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